Sicherheitsschuhe S1P besitzen laut Anforderung eine Zehenschutzkappe und eine durchtrittsichere Sohle. Die Schutzkappe ist aus Stahl, Kunststoff oder Aluminium. Sicherheitsschuhe S1P unterscheiden sich von der Schutzklasse S3 durch den fehlenden Nässeschutz. EN 345, zusätzlich: - Vollleder oder Spaltleder (oder andere Materialien) - geschlossener Fersenbereich - antistatisch - Energieaufnahme im Fersenbereich.